Meine Kochkurse, Workshops und Vorträge zum Thema Ernährung und Ayurveda
Eindrücke von meinen Veranstaltungen
Die unten aufgeführten Veranstaltungen finden unter Einhaltung der aktuellen Hygiene-Vorgaben nur statt, wenn die dann gültigen Corona-Schutzverordnungen dies erlauben.

Verdauung und Ayurveda: Tipps und Infos
19. Juni 2021 von 16:00 bis 20:00
69,00 EUR
Auf Dauer kann ein Mensch nur gesund bleiben, so lehrt der Ayurveda, wenn seine Verdauung in Ordnung ist und somit jeden Tag neues, gesundes Körpergewebe entsteht. Der Magen-Darm-Trakt ist also die zentrale Einheit, die über Gesundheit und Krankheit entscheidet. Nach einer theoretischen Einführung über unseren Verdauung aus Sicht des Ayurveda und die Empfehlung von Gewürzen, die unsere Verdauungskraft stärken können, kochen wir gemeinsam kleine, feine Speisen, die unsere Verdauung stärken und stabilisieren können.
Corona-Schutzverordnung
Alle oben aufgeführten Veranstaltungen finden unter Einhaltung der aktuellen Schutzvorgaben nur statt, wenn die dann gültige Corona-Schutzverordnung dies erlaubt. Bezahlte Beiträge werden dann nach Ihrem Wunsch entweder erstattet oder für eine spätere Veranstaltung verwendet.
Anmeldung / Buchen
Wenn Sie an einer Veranstaltung (z. B. einem Vortrag oder einem Kochkurs) teilnehmen möchen, rufen Sie mich einfach an. Wenn Sie mich nicht erreichen, können Sie gerne Ihren Wunsch auf den Anrufbeantworter hinterlassen. Ich rufe Sie dann gerne zurück.
Sie können mir aber auch gerne eine E-Mail schicken oder verwenden Sie mein Kontaktformular. Ich werde mich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Teilnahme zu bestätigen bzw. zu besprechen.
Stornierungsbedingungen
Eine Stornierung des gebuchten Kochkurses ist nur schriftlich, zum Beispiel durch eine E-Mail möglich. Bis 3 Tage vor dem Kurs erstatte ich 50% der Kursgebühr. Ab 2 Tage vor dem Kurs sind weder Stornierung noch Umbuchung möglich, da ich zu diesem Zeitpunkt schon einen großen Teil der Vorbereitungen erledigt habe. Außerdem ist eine Neubesetzung der Plätze zu diesem Zeitpunkt kaum möglich. Die Gebühr verfällt bei Nichtinanspruchnahme. Es sei denn, es finden sich rechtzeitig Ersatzteilnehmer. Sie haben die Möglichkeit mir einen geringeren Schaden nachzuweisen.