Meine Kochkurse, Workshops und Vorträge zum Thema Ernährung und Ayurveda
Eindrücke von meinen Veranstaltungen
Die unten aufgeführten Veranstaltungen finden unter Einhaltung der aktuellen Hygiene-Vorgaben nur statt, wenn die dann gültigen Corona-Schutzverordnungen dies erlauben.

Ayurvedisches Kochen im Frühling
24. April 2021 von 16:00 bis 20:00
69,00 EUR
Der Frühling steht jetzt deutlich vor der Tür. In unserem Inneren können wir spüren, dass es nun richtig losgehen soll. Es zieht uns nach draußen in die Natur. Oft lastet eine gewisse Frühjahrsmüdigkeit auf uns. Wir fühlen uns plötzlich schwer, matt und träge. Aus der Perspektive der ayurvedischen Gesundheitslehre spielen auch die Jahreszeiten eine wichtige Rolle in unseren Leben. Ich zeige Ihnen ein paar wichtige Ayurveda-Tipps für den Frühling, mit denen Sie die Frühjahrsmüdigkeit vertreiben und wieder frische Kraft schöpfen können.
Corona-Schutzverordnung
Alle oben aufgeführten Veranstaltungen finden unter Einhaltung der aktuellen Schutzvorgaben nur statt, wenn die dann gültige Corona-Schutzverordnung dies erlaubt. Bezahlte Beiträge werden dann nach Ihrem Wunsch entweder erstattet oder für eine spätere Veranstaltung verwendet.
Anmeldung / Buchen
Wenn Sie an einer Veranstaltung (z. B. einem Vortrag oder einem Kochkurs) teilnehmen möchen, rufen Sie mich einfach an. Wenn Sie mich nicht erreichen, können Sie gerne Ihren Wunsch auf den Anrufbeantworter hinterlassen. Ich rufe Sie dann gerne zurück.
Sie können mir aber auch gerne eine E-Mail schicken oder verwenden Sie mein Kontaktformular. Ich werde mich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Teilnahme zu bestätigen bzw. zu besprechen.
Stornierungsbedingungen
Eine Stornierung des gebuchten Kochkurses ist nur schriftlich, zum Beispiel durch eine E-Mail möglich. Bis 3 Tage vor dem Kurs erstatte ich 50% der Kursgebühr. Ab 2 Tage vor dem Kurs sind weder Stornierung noch Umbuchung möglich, da ich zu diesem Zeitpunkt schon einen großen Teil der Vorbereitungen erledigt habe. Außerdem ist eine Neubesetzung der Plätze zu diesem Zeitpunkt kaum möglich. Die Gebühr verfällt bei Nichtinanspruchnahme. Es sei denn, es finden sich rechtzeitig Ersatzteilnehmer. Sie haben die Möglichkeit mir einen geringeren Schaden nachzuweisen.